Der Weg zur Abrechnung
Schritt 1: Die Planung
Der Weg zur verbrauchsabhängigen Abrechnung beginnt, wie viele Dinge im Leben, mit der richtigen Planung. Wir als regionaler Messdienst nehmen uns die Zeit, um mit Ihnen den effektivsten und somit kostensparendsten Weg zu ermitteln. Dieser beginnt mit einer Bestandsaufnahme, bei der alle wichtigen Daten (z.B. Objektgröße, verbaute Messtechnik und deren Eichdaten und persönliche Anliegen) gesammelt und ausgewertet werden. Anschließend erhalten Sie von uns verständliche und auf Sie zugeschnittene Angebote.
Schritt 2: Die Datenerhebung
Nachdem alle Fragen und Formalitäten geklärt sind, beginnen wir, zum entsprechenden Stichtag, die Verbrauchswerte zu sammeln. Dies kann auf unterschiedlichste Weisen erfolgen.
Die Ablesung vor Ort
Je nach Ausstattung der Liegenschaft (z.B. Heizkostenverteiler auf Verdunsterbasis, mechanische Wasserzähler oder nicht funkende elektronische Messgeräte) kommt ein Monteur unseres Unternehmens und liest die Verbrauchswerte direkt an den Messgeräten ab.
Die Auslesung per Funk
Wenn die Liegenschaft bereits mit funkenden Messgeräten ausgestattet ist, dann können wir die Daten direkt per Funk vor dem Haus oder im Hausflur empfangen, wodurch das Betreten der Wohneinheiten bei der Auslesung entfällt. Dadurch muss kein Nutzer sich die Zeit nehmen um vor Ort zu sein.
Die Fernauslesung
Ist bereits funkende Messtechnik verbaut, so kann, unter bestimmten Voraussetzungen, durch den Einsatz von Gateways und Netzwerkknoten die Liegenschaft auf den notwendigen Stand der EED gebracht werden. Dadurch erhalten wir als Messdienst die Daten und können diese aufbereiten und den Nutzern auch entsprechend zur Verfügung stellen.
Schritt 3: Die Kostenzusammenstellung
Hier haben Sie die Wahl, ob sie uns die Kosten klassisch, das heißt einmal im Jahr online, per Mail oder in Papierform zukommen lassen wollen, oder lieber modern, das heißt bei erhalt einer Rechnung können Sie diese direkt online eintragen und anschließend wegheften.
Schritt 4: Die Nutzerliste
Noch ist es möglich, die Nutzerliste mit der Kostenzusammenstellung einmal im Jahr online, per Mail oder in Papierform an uns zu übermitteln. Künftig sind Änderungen bei den Nutzern zeitnah mitzuteilen, da sonst die monatlichen Verbrauchswerte, welche den Nutzern entsprechend zur Verfügung zu stellen sind, nicht ordnungsgemäß mitgeteilt werden können.
Beispiel: Herr Müller zieht am 30.04. aus der Wohnung aus und Frau Maier am 01.05. ein. Somit darf Herr Müller nur die Verbrauchswerte bis zum 30.04. erhalten und Frau Maier nur die Verbrauchswerte ab dem 01.05.. Sollte uns dieser Mieterwechsel erst im Dezember bekannt werden, so könnte Herr Müller die Verbrauchswerte vom ganzen Jahr (also auch die von Frau Maier) einsehen (man beachte die Datenschutz-Grundverordnung).
Schritt 5: Die Abrechnung
Da wir nun wissen, wie hoch der Verbrauch der einzelnen Nutzer war und wir die entstandenen Kosten der Liegenschaft kennen, können wir eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen.