EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

Bild von einem Stempel, der verdeutlicht, dass wir uns an die Vorgaben der EED halten.

Eine Änderung mit Auswirkung

 

Die geänderte EED (European Energy Directive) ist am 25.12.2018 in Kraft getreten. Das Ziel der EU durch Einführung der EED 2012 oder nun in überarbeiteter Form aus 2018 ist die Umwelt durch einen geringeren Energieverbrauch zu schützen. Hierbei setzt die EU auf Transparenz bei den Energiekosten. Durch das zur Verfügung stellen der Verbrauchswerte (Stufe 1 und 2) sollen die Nutzer informiert werden, wie sich ihr Verhalten auf den Energieverbrauch auswirkt. Durch die unterjährigen Informationen sollen die Nutzer schneller reagieren können, um aktiv den Energieverbrauch zu senken oder gering zu halten.

 

Ein Ablaufplan der EED zur besseren Verständlichkeit.

Schritt für Schritt, die Stufen der EED

 

25.12.2018
Der erste Schritt ist bereits geschafft. Die EU hat sich geeinigt und die Änderung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist in Kraft getreten.

25.10.2020
Der zweite Schritt der Änderung besagt, dass ab dem 25.10.2020 nur noch fernauslesbare Messtechnik installiert werden darf. HeizkostenverteilerWasserzähler oder Wärmemengenzähler ohne Funk dürfen noch weiter genutzt werden, bis sie altersbedingt (durch Batterieversagen oder Auslauf der Eichfrist) ausgetauscht werden müssen. Zusätzlich werden wir, als Ihr Messdienst, verpflichtet, jedem Nutzer mindestens zwei Mal innerhalb des Jahres die Verbrauchswerte mitzuteilen, sofern die eingesetzte Messtechnik fernauslesbar ist. Unter fernauslesbarer Messtechnik versteht man in diesem Zusammenhang nicht, dass die Geräte mit Funk ausgestattet sind, sondern dass die Daten digital an uns übermittelt werden (mittels Gateway o.ä.).

01.01.2022
Mit dem dritten Schritt sind wir verpflichtet, Ihnen die unterjährigen Verbrauchswerte monatlich zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht besteht, wie die Pflicht in beim zweiten Schritt, nur für Objekte deren Daten monatlich digital (mittels Gateway o.ä.) an uns übermittelt werden.

01.01.2027
Im letzten Schritt müssen alle Liegenschaften so ausgestattet sein, dass sie die Daten monatlich digital (mittels Gateway o.ä.) an uns übermitteln.